Allgemeine Geschäftsbedingungen der Home & Finance Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten Vermögensberater Immobilienmakler (im Folgenden „der Berater“)

 

§ 1 Geltungsbereich

Die AGB gelten ab Vertragsabschluss zwischen dem Berater und dem Klienten. Zum Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören insbesondere Verträge zwischen dem Berater und dem Klienten, welche das entgeltliche Erbringen seiner Dienstleistungen zum Inhalt haben. Bei Verträgen zwischen dem Berater und dem Klienten, die dem Konsumentenschutzgesetz unterliegen, gelten die Allgemeinen Auftragsbedingungen insoweit, als sie den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes nicht entgegenstehen.

§ 2 Die Pflichten des Beraters

Der Berater ist verpflichtet, auf Grundlage der ihm übermittelten Informationen mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im Interesse des Klienten die entsprechenden Schlussfolgerungen zu treffen und das dementsprechende, bestmögliche Konzept zu erstellen. Den Berater trifft keine Haftung, wenn vom Klienten Informationen oder Auskünfte nicht erteilt werden, die für das Konzept maßgeblich sind. Der Berater haftet für allfällige Schäden des Klienten nur im Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Die Haftung des Beraters und seiner Erfüllungsgehilfen für bloß leicht fahrlässig zugefügte Schäden wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die Haftung für entgangenen Gewinn ist in allen Fällen ausgeschlossen. Für Konsumenten i.S.d. KSchG gilt diese Bestimmung nur dann, wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterschrieben wurden. Der Klient nimmt zur Kenntnis, dass die Interessenwahrung grundsätzlich auf Unternehmen mit Niederlassung in Österreich beschränkt ist und daher ausländische Unternehmen aufgrund des entsprechend erhöhten Aufwandes nur im Falle eines ausdrücklichen Auftrags des Klienten gegen ein gesondertes Entgelt einbezogen werden.

§ 3 Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht des Klienten

Der Berater benötigt für das sorgfältige und gewissenhafte Erbringen der in § 2 beschriebenen Leistungen alle sachbezogenen Informationen und Unterlagen, über die der Klient verfügt, um eine fundierte Beurteilung der individuellen Rahmenbedingungen vornehmen zu können. Aus diesem Grunde ist der Klient verpflichtet, dem Berater alle für die Ausführung der Dienstleistungen erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig und vollständig vorzulegen.

§ 4 Vergütung

Im Falle der erfolgreichen Vermittlung erhält der Berater das vereinbarte Vermittlungshonorar. Sämtliche vom Berater erbrachten Leistungen (insbesondere Aktenstudium, Vorbereitung und Durchführung von Besprechungen, Ausarbeitung von Konzepten, Besprechungen, Fahrzeiten, …) können nach Vereinbarung auch nach Zeitaufwand auf Grundlage eines Stundensatzes von EUR 150,- zzgl. 20 % USt verrechnet werden, wobei als kleinste Verrechnungseinheit 1/2 Stunde vereinbart wird. Immobilienmakler: Der Honoraranspruch entsteht gemäß § 7 MaklerG mit Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts und ist sofort fällig. Für die Vermittlung reicht die Namhaftmachung aus.

§ 5 Mitteilungen an den Klienten

Der Berater ist verpflichtet, dem Klienten über die Ergebnisse seiner Tätigkeit laufend – je nach Sachlage – Bericht zu erstatten und dem Klienten alle relevanten Urkunden zu übermitteln. Als Zustelladresse gilt die dem Berater zuletzt bekannt gegebene Adresse.

§ 6 Urheberrechte

Der Klient anerkennt, dass jedes vom Berater erstellte Konzept ein urheberrechtlich geschütztes Werk ist. Sämtliche Vervielfältigungen, Verbreitungen, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Beraters.

§ 7 Haftung

Hinweis: die nachfolgenden Haftungsbestimmungen gelten nur im b2b-Bereich, nicht im Verhältnis zu Konsumenten: Der Berater haftet für allfällige Sach- und Vermögensschäden des Klienten nur im Fall des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Im Fall des Vorsatzes wird auch für entgangenen Gewinn gehaftet. Die Haftung des Beraters ist jedenfalls mit der Höhe der Deckungssumme der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung des Beraters beschränkt. Schadenersatzansprüche gegen den Berater müssen innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.

§ 8 Vertraulichkeit, Datenschutz

Der Berater ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihm aufgrund der Geschäftsbeziehung zum Klienten bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheim zu halten. Ausdrücklich davon ausgenommen sind, bei gezogene und/oder involvierte Partner des Beraters. Der Berater ist verpflichtet, diese Pflicht auch seinen Mitarbeitern zu überbinden. Jede Weitergabe von Daten unterliegt den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSGVO). Der Klient ist entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes mit einer automationsunterstützten Verwendung seiner Daten einverstanden.

§ 9 Rücktrittsrechte des Klienten

Gemäß § 3 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ist der Klient berechtigt, bei Abgabe seiner Vertragserklärung außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers oder eines Standes auf einer Messe von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binneneiner Woche erklärt werden. Die Frist beginnt mit der Ausfolgung dieser Vertragsurkunde, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen dieses Vertrages zu laufen. Die Erklärung über den Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich an den Auftragnehmer zu übermitteln. Der Rücktritt ist rechtzeitig, wenn er innerhalb der in Abs 1 genannten Frist abgesendet wird.

§ 10 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Gebot der Schriftlichkeit selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, wird dadurch der Restvertrag nicht berührt. In einem solchen Fall wird die ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der undurchsetzbaren oder ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.